- Tina Otto
- Leiterin Projektorganisation / Product Owner
- tina.otto@netlogix.de
Die EU etabliert eine neue Verbraucherschutz-Pflicht für B2C-Händler: Sie müssen ihren Kunden vor dem Kauf verständlich und deutlich sichtbar auf die Regeln für die Gewährleistung und gegebenenfalls auch Garantie hinweisen. Die neue Regel gilt ab Ende September, sowohl online als auch im stationären Handel. Dabei gelten klare Vorgaben für die verwendeten Label, deren Platzierung und Darstellung.
Die vorgeschriebenen EU-Label für Gewährlistung (links) und Garantie (rechts)
Ab dem 27. September gilt für B2C-Händler eine neue Informationspflicht gegenüber Konsumenten. Ab diesem Zeitpunkt müssen sie deutlich und vor Kaufabschluss auf die gesetzliche, EU-weit einheitliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren ab Erhalt der Ware hinweisen. Falls Hersteller eine darüber hinausgehende Garantie bieten, müssen Händler auch darüber klar und deutlich informieren.
Im E-Commerce heißt das: Direkt auf den Produktseiten für alle physischen Produkte müssen B2C-Händler auf die Gewährleistung hinweisen, und, falls vorhanden, auch auf die darüber hinausgehende Hersteller-Garantie.
Wichtig dabei: Die dafür nötigen Label sind in Gestaltung, Inhalt und Größe von der Regulierung konkret vorgegeben (siehe europa.eu/youreurope). Vorsicht: Es gibt jeweils eine farbige und eine schwarz-weiße Variante, letztere darf allerdings nur in Ladengeschäften benutzt werden, im E-Commerce ist die farbige Variante verpflichtend (siehe eur-lex.europa.eu). Auch die Größe und der Anzeigeort sind geregelt, sogar die Schriftart ("Inter") ist vorgegeben.
Verkaufen Händler nicht nur im eigenen Online-Shop, sondern auch mittels Online-Verkaufsplattformen, dann müssen Sie das Label bzw. die Label auch dort entsprechend darstellen. Händler mit Sitz in Deutschland, die deutschsprachige Shops betreiben, müssen die Labels auf deutsch anzeigen. Gibt es mehrere Sprachen, sollten die Label jeweils passend zur Sprachversion des Shops angezeigt werden.
Der ganze Aufwand lohnt sich, denn werden die Label nicht oder falsch angezeigt, drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Wie wir Sie unterstützen
netlogix Web Solutions berät Sie gern dazu, wie Sie diese Regulierung mit überschaubaren Aufwand erfüllen können.